Biketouren Schwarzwald
 
Erlebe die Natur im Sattel: dein Weg zu unvergesslichen Abenteuern!

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Touren bei Biketouren Schwarzwald

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in den AGB die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1. Abschluss des Vertrages Touren

Mit der Anmeldung, die schriftlich oder per Email vorgenommen werden kann, bietet der Teilnehmer (dem Veranstalter Biketouren Schwarzwald, Inhaber Felix Burgert, (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer Tour verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter in Form der Zusendung einer Anmeldebestätigung zustande. Der Teilnehmer erhält diese in Form einer Email oder als schriftliche Bestätigung. Mündliche oder telefonische Anmeldezusagen gelten als einer Annahme unter Vorbehalt. Gültig ist die Annahme mit der schriftlichen Absendung der Bestätigung.
Weicht die Vertragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter zehn Wochentage ab Absendung der Anmeldebestätigung gebunden ist und das der Teilnehmer innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Teilnahmegebühr) annehmen kann. Erfolgt eine solche Annahme durch den Teilnehmern nach Ablauf dieser Frist, so ist ein solcher Vertrag schwebend unwirksam und bedarf zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung seitens des Veranstalters.

2. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung oder in Bar. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist nach der Anmeldung der volle vereinbarte Betrag binnen 14 Tagen zu leisten. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

3. Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit von der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Höhe der Rücktrittsgebühren des Gesamtbetrages richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung:
• nach bestätigter Anmeldung: 10%
• 6 Tage vor Beginn: 50 %
• 3 Tage vor Beginn: 75 %
• bei Nichtantritt oder am Tourtag: 100%

4. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der in der Anmeldebestätigung enthaltenen Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Wünsche, Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.

5. Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter benötigt für die Tour eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Der Veranstalter kann daher bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bis zu sieben Wochentagen vor dem Beginn eines Kurses oder einer Tour vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl von 5 Personen nicht erreicht wird.

6. Nichtdurchführung wegen höherer Gewalt

Werden Touren aufgrund nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so dass sie unmöglich oder unzumutbar gehalten werden können, können sowohl die Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden in einem solchen Fall in voller Höhe zurückerstattet.

7. Haftung und Teilnahmegenehmigung

Jeder Teilnehmer der Tour ist an die für die Durchführung der Tour erforderlichen Anweisungen vom Veranstalter (Kurs- oder Tourenleiter) gebunden. Der Teilnehmer selbst haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden nicht konformem Verhalten entstehen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört oder gefährdet werden. Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen des Veranstalters kann dieser den Teilnehmer von der Tour ausschließen. Ein Anspruch auf (auch anteilige) Rückerstattung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
An Touren kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss von der Tour ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren sowie im Falle eines erst späteren Feststellens zum Verlust jeglicher Schadensansprüche (auch aufgrund grober Fahrlässigkeit lt. dieses Paragraphen).
Die Teilnehmer verpflichten sich während der Tour die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird der Teilnehmer von der Tour ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Der Teilnehmer ist darüber hinaus während der gesamten Tour für die technische Sicherheit seines Mountainbikes bzw. seines Bikes in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern.
Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tourverlauf und die Tourdauer, z. B. aufgrund von Witterungs und Wegebedingungen, jederzeit, auch im Verlauf einer Tour, Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.
Es ist nicht Verpflichtung des Guides, die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.
Den Teilnehmern ist bekannt, dass Mountainbike fahren, insbesondere Downhill, eine gefährliche Sportart ist, welche ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters – gegenüber dem Veranstalter. Dieses umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden. Der Teilnehmer bestätigt mit der Teilnahme, dass er ausschließlich auf eigenes Risiko an der Tour teilnimmt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass seitens des Veranstalters keine gesonderte Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer besteht.
Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Veranstalter zu melden.
Der Kursteilnehmer ist damit einverstanden während der Tour aufgezeichnetes Bild- und Videomaterial für Werbezwecke zu verwenden (z.B. Social Media, Internet-Auftritt, Werbeflyer und –plakate).
Im Falle eines Gutscheinbestellers ist dieser dafür rechtlich verantwortlich, dass der Gutscheinnehmer (sprich Tourenteilnehmer) die AGBs von Biketouren Schwarzwald gelesen und akzeptiert hat. Alle Gutscheine sind ab Rechnungsdatum 3 Jahre gültig!

8. Allgemeines

Das Aufzeichnen der geführten Strecke mit einem GPS Gerät oder ähnlichen ist nicht gestattet sowie die Verbreitung der Tourdaten im Internet!
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Abweichungen vom schriftlichen Angebot oder den Bedingungen bedürfen ebenso wie ergänzende Vereinbarungen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Offenburg.
Vertragspartner für den Abschluss von Touren ist Biketouren Schwarzwald, Felix Burgert, Hainbuchenweg 5, 77767 Appenweier.



 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Infos
Instagram